FAQ

Fragen und Antworten zum Thema Ausbildung in externen Betrieben.

Wie lange dauert eine Vorlehre?

Eine Vorlehre dauert 1 Jahr inklusive einer dreimonatigen Probezeit. Ein Vorlehrvertrag kann von allen Parteien im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.


Wer stellt den Vorlehrvertrag aus?

Der Vorlehrvertrag wird durch die Stiftung Brändi ausgestellt. Der externe Betrieb ist Ver-tragspartner und fungiert dabei als Partnerbetrieb, in welchem die praktische Ausbildung er-folgt.

 

Bezahlen wir als Partnerbetrieb während der Vorlehre einen Lohn?

Nein, der Lohn wird durch die Versicherung bezahlt und durch die Stiftung Brändi an die lernende Person überwiesen. Ein freiwilliger Zustupf vom Partnerbetrieb an die lernende Person ist willkommen.

 

Wer übernimmt die Unfallversicherung / Nichtbetriebsunfallversicherung?

Die Unfallversicherung / Nichtbetriebsunfallversicherung wird durch die Stiftung Brändi abgeschlossen.

 

Wie erfolgt die Ausbildung während der Vorlehre?

Die lernende Person wird während 3.5 Tagen pro Woche im Partnerbetrieb in praktischer Hinsicht ausgebildet. Während 1.5 Tagen pro Woche besucht die lernende Person die Be-rufsschule der Stiftung Brändi.

 

Welche Fächer werden in der Berufsschule unterrichtet?

Die Berufsschule der Stiftung Brändi unterrichtet in allgemeinbildenden Fächer und führt die Lernenden gezielt an Themen der später folgenden Berufsbildung hin. Während des Vor-lehrjahres sollen in erster Linie schulische Lücken aufgearbeitet werden und die Lernenden dadurch optimal auf den regulären Lehrstart vorbereitet werden.

 

Sind wir verpflichtet, nach der Vorlehre eine reguläre Lehre anzubieten?

Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Idealerweise kann eine reguläre Grundbildung aller-dings nach der Vorlehre erfolgen. Hierfür muss die lernende Person die entsprechenden Ressourcen mitbringen und sich auch als Person gut im Betrieb eingefügt haben.
Wie kann eine Anschlusslösung an eine Vorlehre in unserem Betrieb aussehen?
Ist die Vorlehre auf gutem Weg, kann eine reguläre Grundbildung erfolgen. Diese kann auf verschiedenen Stufen erfolgen: PrA, EBA, EFZ.

 

Wie sieht die fortführende Unterstützung nach einer Vorlehre aus?

Der Vertrag der regulären Ausbildung (EBA, EFZ) wird durch den Lehrbetrieb ausgestellt (inkl. Unfallversicherung). Die Lohnkosten werden dem Lehrbetrieb via Ausgleichskasse zu-rückerstattet. Die lernende Person besucht die reguläre Berufsschule und die ÜK gemäss Stundenplan. Dazu können pro Woche bis 4 Lektionen Förderunterricht in unserer Berufs-schule eingerichtet werden. Ein Job Coach begleitet die Ausbildung in Ihrem Betrieb und steht bei Fragen zur Verfügung. Die Inhalte der Zusammenarbeit wird mit einer Coaching-vereinbarung festgehalten.

 

Wie sieht die Unfalldeckung während einer Schnupperlehre aus?

Während der Schnupperlehre sind unsere Kandidaten:innen, so wie während den übrigen Schnupperlehren ebenfalls, über Ihre Versicherung gegen Unfall gedeckt.


Dieser Fragekatalog ist nicht abschliessend. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen individuell.

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Carlo Piani
Leiter Berufliche Integration