Integratio­­ns­­massnahmen für Jugendliche

Dieses niederschwellige Angebot richtet sich spezifisch an Jugendliche und junge Erwachsene. Es beinhaltet ein gezieltes Training zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leis-tungsfähigkeit. Damit werden die Voraussetzungen für die Teilnahme an beruflichen Massnahmen oder an anderen geeigneten Angeboten geschaffen. Schulische Lücken zu schliessen ist nicht Teil dieser Integrationsmassnahme. Fachpersonen führen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen schrittweise in den Arbeitsalltag und in die Arbeitsprozesse ein. Die Betroffenen erlernen die dafür nötigen Grundkompetenzen.

Dauer: 1-12 Monate (gem. Zielvereinbarung, Verlängerung möglich)

 

Zielgruppen: Die Integrationsmassnahme eignet sich für junge Personen die

  • von Beeinträchtigungen bedroht oder beeinträchtigt sind nach Abschluss der obligatorischen Volksschule und vor dem vollendeten 25. Altersjahr.
  • noch nicht erwerbstätig waren.
  • eine niederschwellige Massnahme zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit benötigen.

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Ziele: Die Massnahme wird prozessorientiert an individuellen Arbeiten und Arbeitsplätze durchgeführt und verfolgt folgende Ziele:

  • Tagesstruktur und Arbeitsmotivation des Klienten/der Klientin aufbauen
  • Aufbau und Stabilisierung von Sozialverhalten, Selbst- und Sozialkompetenzen
  • Förderung persönliche und berufliche Eigenschaften
  • Präsenz am Arbeitsplatz von mind. 8 Stunden pro Woche während 2 bis 5 Tagen
  • Aufbau der persönlichen Leistungsfähigkeit und des Arbeitspensums
  • Fundament für nachfolgende Eingliederungsmassnahmen schaffen (Berufswahlverfahren, Vorbereitung auf eine Ausbildung, erstmalige berufliche Ausbildung).
  • Die Massnahme wird nach einem individuell angepassten Eingliederungsplan durchge-führt.
  • Der Eingliederungsplan orientiert sich nach den definierten, individuellen und spezifischen Bedürfnissen der jungen Klienten und Klientinnen.
  • Arbeitseinsätze und erste Erfahrungen im Allgemeinen resp. ersten Arbeitsmarkt im Rahmen von Schnupperzeiten und/oder Kurzpraktika.

 

Integrationsmassnahmen der Stiftung Brändi werden vorwiegend von den Unternehmen AWB Neubrugg, AWB Littau, AWB Kriens und AWB Rösslimatt durchgeführt.

 

Wir empfehlen auch unsere Angebote im Bereich beruflicher Massnahmen, wenn es um weiterführende Eingliederungsschritte geht.

Bei Fragen gerne für Sie da

Carlo Piani
Leiter Berufliche Integration

Kontakte in unseren Unternehmen

Barbara Treier
Fachperson Berufliche Integration, AWB Neubrugg
Kevin Gut
Fachperson Berufliche Integration, AWB Littau
Sandra Stöckli
Fachperson Berufliche Integration, AWB Rösslimatt