Aufbauen und Trainieren

Integrationsmassnahmen

Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung. Bei der Umsetzung der Integrationsmassnahmen lehnen wir uns grundsätzlich an die bestehenden Strukturen und Unterstützungsmittel aus den beruflichen Massnahmen an. Situativ oder gemäss Zielvereinbarung werden einzelne Schwerpunkte und Module der beruflichen Massnahmen eingesetzt.

 

Dauer: in der Regel bis 12 Monate; längstens bis 24 Monate

 

Zielgruppe: Personen mit einer Arbeitsfähigkeit unter 50%, die zu einem Leistungsaufbau bereit oder motivierbar, aber noch nicht unmittelbar eingliederungsfähig sind.

 

Ziele: Erlangen einer Arbeitsfähigkeit von mindestens 50%, Erreichen der Vermittelbarkeit für den ersten Arbeitsmarkt bzw. Vorbereitung auf den Antritt von beruflichen Massnahmen.

Integrationsmassnahmen dienen:

  • der Steigerung der körperlichen, psychischen und kognitiven Belastbarkeit
  • der Kompetenzsteigerung in sozialer, persönlicher und fachlicher Hinsicht
  • der Steigerung der Arbeitsmotivation und -gewöhnung
  • dem Aufbau bzw. Erhalt einer Tagesstruktur

 

In der Stiftung Brändi durchgeführte Integrationsmassnahmen umfassen zwei Etappen, deren Zeitdauer individuell angesetzt wird:

 

 

Für Jugendliche bieten wir spezielle Integrationsmassnahmen an:

 

Wir empfehlen auch unsere Angebote im Bereich beruflicher Massnahmen, wenn es um weiterführende Eingliederungsschritte geht.

 

Integrationsmassnahmen der Stiftung Brändi werden vorwiegend von den Unternehmen AWB Neubrugg, AWB Littau, AWB Kriens und AWB Rösslimatt durchgeführt.

Carlo Piani
Leiter Berufliche Integration