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Abklärung/Schnupperlehre

 
 

Diese Angebote stehen Menschen mit Behinderungen aus der ganzen deutschsprachigen Schweiz zur Verfügung.

 

Eine dreimonatige Berufliche Abklärung dient der beruflichen Standortbestimmung oder der Berufsfindung. Neigungen und Eignungen werden erfasst, Einsetzbarkeit und Leistungsfähigkeit in einem oder mehreren Berufsfeldern beurteilt. Die Abklärungsziele und -inhalte werden in Absprache mit der IV formuliert. Die Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für weitere berufliche Massnahmen.

Eine Schnupperlehre dauert max. 3 Wochen und soll zur Berufsfindung beitragen.

 

 

Die BEFAS ist eine spezialisierte Abklärungs- und Begutachtungsstelle. Hier werden Klienten aufgenommen, die wegen Unfall oder Krankheit ihre Arbeit nicht mehr ausüben können und Leistungen einer Versicherung beanspruchen (Umschulung, Rente usw.).

Die BEFAS klärt ab, ob berufliche oder medizinische Massnahmen durchgeführt werden sollen. Die Frage nach den zukünftigen Verdienstmöglichkeit steht dabei im Vordergrund. Weitere Informationen finden Sie unter www.befas.ch/locations/horw/